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Verkehrssicherheit der Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage

Vorlagentyp: V
97 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 16.01.2017, V 298 entstanden aus Vorlage: OF 195/2 vom 25.12.2016

Betreff: Verkehrssicherheit der Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage Vorgang: OM 4269/15 OBR 2; ST 1393/15 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum die in der Stellungnahme ST 1393 genannten Vorwegweistafeln noch nicht aufgestellt wurden.

Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats lautet: "Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass beidseitig der Fahrbahn je eine Vorwegweistafel gemäß dem in der Anlage beigefügten Muster angeordnet wird, aus der die Spurverteilung mit den entsprechenden Zielen zu ersehen ist. Von einer zusätzlichen Markierung der Ziele auf den Fahrspuren wird abgesehen" Quelle: Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2015OFOF 694/2Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. Juni 2015OMOM 4269Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhenDirektanregung
  3. 18. September 2015STST 1393Verkehrssicherheit an der Einmündung Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage erhöhenStellungnahme
  4. 25. Dezember 2016OFOF 195/2Umsetzung ST 1392 vom 18.09.2015Ortsbeiratsantrag · SPD
  5. 16. Januar 2017Sie sind hier
    VV 298Verkehrssicherheit der Bockenheimer Anlage/Reuterweg/Taunusanlage
    Anfrage
  6. 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 97 WochenSTST 650Verkehrssicherheit der Bockenheimer Anlage/ Reuterweg/ TaunusanlageStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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