Nachbarschaftsprojekt in der Ahornstraße
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Auskunftsersuchen vom 14.02.2012, V 271 entstanden aus Vorlage: OF 266/6 vom 25.01.2012
Betreff: Nachbarschaftsprojekt in der Ahornstraße Das "Nachbarschaftsprojekt Ahornstraße" hat im Verlauf seines Bestehens mehrfach organisatorische und inhaltliche Veränderungen erfahren, wobei die Zielsetzung im Wesentlichen immer beibehalten worden ist, nämlich die Förderung der Selbstständigkeit und der Eigenaktivität der Bewohner sowie beratende und unterstützende Betreuung durch ein ausgelagertes Büro des Sozialrathauses Gallus vor Ort. Dass sich das Nachbarschaftsprojekt bewährt hat, wird allseits anerkannt. Deswegen hat die Stadt Frankfurt auch im Jahre 2010 aus Mitteln des Konjunkturprogramms eine kleine Begegnungsstätte im Bereich der Ahornstraße zur weiteren Unterstützung des Projekts errichtet. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 6 den Magistrat um Auskunft, wie die Errichtung der Begegnungsstätte von den Bewohnern der Ahornstraße angenommen wird, und ob die Erwartungen, die mit dieser Sachinvestition verbunden waren, erfüllt werden. Des Weiteren besteht Interesse daran zu erfahren, ob das bisherige inhaltliche und organisatorische Konzept des Nachbarschaftsprojekts weiterhin fortgeführt wird, oder ob sich Änderungen anbahnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2012OFOF 266/6Nachbarschaftsprojekt in der AhornstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Februar 2012Sie sind hierVV 271Nachbarschaftsprojekt in der AhornstraßeAnfrage
- 21. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 783Nachbarschaftsprojekt in der AhornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen