Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen
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Oberer Kalbacher Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße14.04.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schülerzahlen21.02.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Oberer Kalbacher Weg per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 31.05.2016, V 24 entstanden aus Vorlage: OF 37/10 vom 08.05.2016
Betreff: Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen vor den REWE-Märkten Karl-von-Drais-Straße (derzeit geschlossen) und Am Dachsberg entfernt wurden, welches Ergebnis das Pilotprojekt mit den Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen gebracht hat und wo derzeit im Ortsbezirk 10 solche Sammeltonnen zu finden sind.
Begründung: Im Rahmen eines Pilotprojekts wurden 2013 vor den Smart-Märkten in der Porthstraße und im Oberer Kalbacher Weg und vor den beiden REWE-Märkten Elektro-Kleingeräte-Sammeltonnen aufgestellt, damit solche Geräte nicht im Hausmüll landen und die wertvollen Inhaltsstoffe sinnvoll recycelt werden können. Bei den REWE-Märkten sind sie seit der Jahreswende verschwunden, obwohl die Tonnen von den Bürgerinnen und Bürgern stark genutzt wurden und auch heute noch häufig nach dem Verbleib der Tonnen gefragt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2016OFOF 37/10Elektro-Kleingeräte-SammeltonnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Mai 2016Sie sind hierVV 24Elektro-Kleingeräte-SammeltonnenAnfrage
- 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 984Elektro-Kleingeräte-SammeltonnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen