Geförderter Wohnungsbau im Schönhof-Viertel (ehemals Siemensstadt)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft zu den geplanten geförderten Wohnungen im Schönhof-Viertel gebeten. Es wird erwartet, dass die Informationen zur Anzahl der Sozialwohnungen und deren Verteilung im Neubaugebiet Aufschluss über die Wohnqualität und die Stellung der geförderten Wohnungen geben.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wie viele Sozialwohnungen im ersten Förderweg entstehen im Schönhof-Viertel, wie viele im zweiten Förderweg, wie hoch wird jeweils die Miete voraussichtlich sein?
- Wie viele der geförderten Wohnungen werden durch die Nassauische Heimstätte errichtet, wie viele werden durch private Investoren gebaut?
- Wo genau entstehen die geförderten Wohnungen im ersten Förderweg, wo sind die Wohnungen, die im zweiten Förderweg finanziert werden, geplant?
Begründung
Die Berichterstattung zu den Planungen im Neubaugebiet Schönhof-Viertel nennen nur allgemein geförderte Wohnungen und konkretisieren nicht, ob diese im ersten oder im zweiten Förderweg errichtet werden. Auch wird lediglich von einer Gesamtzahl von etwa 30 Prozent geförderter Wohnungsbau berichtet, was wohl dem Wohnbaulandentwicklungsbeschluss von 2014 für Neubauprojekte entspricht. Unklar ist, welcher Bauträger diese Beschlusslage in seiner Bauplanung berücksichtigt. Die Lage und Verteilung der Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg in dem Neubaugebiet wird zudem Aufschluss darüber geben, welche Wohnqualität und Stellung in dem neuen Viertel zugedacht ist, ob in Randlage, entlang der Bahnlinien oder in der Mitte der Siedlung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021OFOF 79/7Geförderter Wohnungsbau im Schönhof-Viertel (ehemals Siemensstadt)Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 30. November 2021Sie sind hierVV 240Geförderter Wohnungsbau im Schönhof-Viertel (ehemals Siemensstadt)Anfrage
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 848Geförderter Wohnungsbau im Schönhof-Viertel (ehemals Siemensstadt)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen