Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach "100 wilde Bäche"
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, über den Fortschritt der Planung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für den Eschbach zu berichten. Ziel ist es, die Gewässerqualität bis Ende 2027 zu verbessern und den guten Zustand der Gewässer zu erreichen.
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Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie weit die Planung und Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Eschbach vorangeschritten und welche Maßnahmen konkret geplant sind. Sind die Maßnahmen nach dem Maßnahmen-Steckbrief zur Gewässerstruktur, Anhang 10, Maßnahmenprogramm 2021-2027 (ab Seite 639 - Wasserentnahmerichtlinie: https://flussgebiete.hessen.de/fileadmin/dokumente/4_oeffentlichkeitsbeteiligung/Entwurf_MP_2021-2027/mp_anhang_10_Massnahmensteckbriefe_nach_WasserkoerpernNEU.pdf) schon in der planerischen Umsetzung enthalten und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant?
Begründung
Die seit Ende des Jahres 2000 geltende Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten "guten Zustand" für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Ziel der WRRL ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2027. Dies bedeutet: - für die Bäche, Flüsse und Stehgewässer die Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. Potenzials und des guten chemischen Zustandes; - für das Grundwasser die Erreichung des guten chemischen und mengenmäßigen Zustandes; - Eine Verschlechterung des Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers ist zu verhindern. Der Eschbach erfüllt diese Kriterien noch nicht. Um die Ziele der WRRL zu erreichen, ist der Eschbach in das Landesprogramm "100 wilde Bäche" aufgenommen worden. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) wurde von der Landesregierung beauftragt, die Gemeinden bei der Umsetzung der WRRL "100 wilde Bäche" zu unterstützen. Ziel muss es sein, die Gewässerqualität (chemischer Zustand) deutlich zu verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2021OFOF 87/15Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach „100 wilde Bäche“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2021Sie sind hierVV 238Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach „100 wilde Bäche“Anfrage
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 464Nieder-Eschbach: Renaturierung Eschbach "100 wilde Bäche"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen