Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim
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Harheim In der Merzenstraße wurde in den letzten Wochen der westliche Bürgersteig erneuert. Nach dem Anschein vor Ort werden weitere Aktivitäten in dieser Straße eingestellt.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 10.10.2016, V 199 entstanden aus Vorlage: OF 28/14 vom 24.09.2016
Betreff: Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in Harheim In der Merzenstraße wurde in den letzten Wochen der westliche Bürgersteig erneuert. Nach dem Anschein vor Ort werden weitere Aktivitäten in dieser Straße eingestellt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung der Erneuerungsmaßnahmen für den nördlichen Bürgersteig und die Merzenstraße angedacht ist.
Begründung: Der nördliche Bürgersteig ist im gleichen Zustand wie der jetzt erneuerte, daher ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Maßnahmen in der Märzenstraße nicht weitergeführt werden. Des Weiteren ist der Zustand der Straße aufgrund des Alters und der gerade durchgeführten Baumaßnahmen beeinträchtigt und diese sollte ebenfalls erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2016OFOF 28/14Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Oktober 2016Sie sind hierVV 199Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in HarheimAnfrage
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1758Erneuerungsmaßnahmen in der Merzenstraße in HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen