Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeitsplätze behalten, trotz der Kündigung der Verträge mit der AWO. Dies ist wichtig, um die Kontinuität der Betreuung in den Seniorenheimen zu gewährleisten und die Beschäftigten vor Arbeitsplatzverlusten zu schützen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Kontext
Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadt Frankfurt die Verträge mit der AWO für die von dieser betreuten Seniorenheimen zum Jahresende kündigen will. Hintergrund ist der Wunsch, in die Verträge größere Transparenz zu bringen. Das ist nach den massiven Verfehlungen der inzwischen abgesetzten Frankfurter AWO-Spitze sicher mehr als berechtigt. Trotzdem dürfen die Kündigungen der Verträge nicht dazu führen, dass die in den Seniorenheimen, von denen auch mehrere im Frankfurter Westen angesiedelt sind, Beschäftigten mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes die Zeche zahlen. Angesichts der Kündigung der Verträge für sämtliche Seniorenheime, die die AWO für die Stadt Frankfurt betreibt, sind die dortigen Beschäftigten verunsichert. Sie befürchten wie bei ähnlichen Fällen, bei denen die Beschäftigten die Zeche für die Verfehlungen der Unternehmensspitze in Form von Arbeitsplatzverlusten zahlen mussten, die Leidtragenden zu sein. Ein Signal aus dem Ortsbeirat an die Beschäftigten, dass er Wert darauf legt, dass sie nicht die Leidtragenden werden, ist sicher hilfreich, auch vor dem Hintergrund, dass, im Gegensatz zu den Verfehlungen der abgesetzten AWO-Spitze, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Arbeit leisten. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Seniorenheime wäre ein Personalwechsel sicher nicht günstig. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er dafür Sorge tragen will, dass die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz und die Bewohnerinnen und Bewohner ihre gewohnten Bezugspersonen nicht verlieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2021OFOF 1503/6AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zu „Schlecker-Frauen“ machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1952Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichernAnfrage
- 7. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1050Arbeitsplätze für AWO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen