Klimaschutzmaßnahmen im Baugebiet Südlich am Riedsteg
Zusammenfassung
Im Rahmen des Auskunftsersuchens wird der Magistrat um Informationen zu den Klimaschutzmaßnahmen im Baugebiet Südlich am Riedsteg gebeten. Ziel ist es, die Umsetzung der Klimaallianz und die ökologischen Gestaltungsmöglichkeiten für zukünftige Hausbesitzer zu klären.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Wie sollen die Ziele der Klimaallianz im Baugebiet Südlich am Riedsteg im Stadtteil Nieder-Erlenbach umgesetzt werden? - Welche Maßnahmen zur Energiegewinnung, Energieeinsparung, Regenwassernutzung und Dach- bzw. Fassadenbegrünung sollen dort durchgeführt werden? - Welcher Autarkiegrad im Bereich der Energieversorgung wird angestrebt? - Welche Anreize und Informationen erhalten künftige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer zur ökologischen Gestaltung von Grünflächen?
Begründung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu sein. Im November 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung die Vorlage zur Klimaallianz beschlossen und damit für ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Klimaschutz votiert. Da die Sanierungs- und Modernisierungsmöglichkeiten im innenstädtischen Raum begrenzt sind, kommt vor allem den Neubaugebieten die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele zu leisten. Diese gilt es nach Auskunft bereits geplanter Schritte durch den Ortsbeirat zu begleiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2020OFOF 304/13Klimaschutzmaßnahmen im Baugebiet Südlich am RiedstegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2021Sie sind hierVV 1894Klimaschutzmaßnahmen im Baugebiet Südlich am RiedstegAnfrage
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 835Klimaschutzmaßnahmen im Baugebiet Südlich am RiedstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen