Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Abbau der Containeranlagen für Geflüchtete in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee gebeten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Dauer des Aufenthalts der Geflüchteten in diesen Übergangswohnbehausungen zu klären, da diese ursprünglich nur für eine kurze Zeit vorgesehen waren.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Wann werden die Containeranlagen der Geflüchteten zum temporären Wohnen in der Hanauer Landstraße und der Borsigallee wieder abgebaut?
Wie lange durchschnittlich müssen die Menschen in den Containern leben, bevor ihnen richtige und adäquate Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden?
Begründung
Als die Flüchtlingsströme nach Deutschland kamen, hat man die "Containerdörfer" als Übergangswohnbehausungen, aus der Not heraus, aufgebaut. Die Geflüchteten sollten dort nur kurzzeitig untergebracht werden, bis man entsprechende Räumlichkeiten für diese gefunden hat. Es wurde damals mitgeteilt, diese Anlagen würden nur für ein bis maximal zwei Jahre bestehen und dann wieder aufgelöst. Nun sind einige Jahre vergangen und diese Not-Containerunterkünfte sind immer noch vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 104/11Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2021Sie sind hierVV 186Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer LandstraßeAnfrage
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 267Temporäre Wohnbehausungen in der Borsigallee und Hanauer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen