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Warnsirenen in Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, ob Nieder-Erlenbach bei der Neuinstallation von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall berücksichtigt wird. Dies ist wichtig, da die zentrale Sirene in der Gemeinde entfernt wurde und die Anwohner im Alarmfall nicht ausreichend gewarnt werden können.

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Fragen an den Magistrat

Wird auch Nieder-Erlenbach bei der flächendeckenden Neuinstallation von Sirenen, die zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall dienen sollen, berücksichtigt und wenn ja, an welchem Standort sollen diese installiert werden?

Begründung

Am 10.09.2020 wurde bundesweit der Warntag durchgeführt, bei dem die Warneinrichtungen für den Alarm- und Katastrophenfall per Sirene, Lautsprecherwagen wie auch Warn-Apps NINA und KATWARN getestet wurden. In Nieder-Erlenbach waren nur leise Geräusche der Nachbargemeinden zu vernehmen, da die zentrale Sirene auf dem Rathaus schon vor längerer Zeit entfernt wurde. In Frankfurt ist es das Ziel des Magistrats wieder flächendeckend Sirenen zur Warnung der Bevölkerung einzuführen, wie es auch im Artikel der FAZ vom 17.09.2020 zu lesen war. Unter anderem auch wegen der unmittelbaren Nähe von Nieder-Erlenbach zu der Bahnlinie Friedberg-Frankfurt, auf der auch besonders nachts viele Güterzüge, teilweise mit Gefahrgut, verkehren, stellt sich die Frage, inwiefern Nieder-Erlenbach beim Ausbau der Sirenen berücksichtigt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Oktober 2020OFOF 291/13Warnsirenen in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 20. Oktober 2020Sie sind hier
    VV 1820Warnsirenen in Nieder-Erlenbach
    Anfrage
  3. 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 498Warnsirenen in Nieder-ErlenbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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