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Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzen

Vorlagentyp: V
48 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die vakante Geschäftsführerposition des Höchster Klinikums schnellstmöglich wieder zu besetzen. Dies ist wichtig, um die Kontinuität der medizinischen Versorgung in der Region sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Ist der Zeitungsbericht richtig, wonach die Wiederbesetzung der Stelle noch im Jahr 2020 erfolgen wird?
  2. Wenn ja, wann in diesem Jahr ist mit der Beendigung des Bewerbungsverfahrens zu rechnen?
  3. Wenn nein, wann ist stattdessen geplant, die Position des Geschäftsführers neu zu besetzen?
  4. Wird die neue Geschäftsführerin/der neue Geschäftsführer wie bisher seinen Arbeitsplatz am Standort in Höchst haben?

Kontext

Das Höchster Klinikum ist das größte Krankenhaus im Verbund der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus und steht kurz vor dem Umzug in einen modernen Neubau. Auch zukünftig wird es als Krankenhaus der Maximalversorgung eine der wichtigsten medizinischen Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Westen und der angrenzenden Main-Taunus-Region sein. Derzeit fehlt dem Höchster Klinikum allerdings eine Geschäftsführung, nachdem sich die bisherige Geschäftsführerin, die ihr Büro am Standort Höchst hatte, beruflich verändert hat. Der Presse (Höchster Kreisblatt, 19.09.2020) war zu entnehmen, dass die vakante Geschäftsführerposition noch in diesem Jahr wiederbesetzt wird, was der Ortsbeirat 6 ausdrücklich begrüßt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. September 2020OFOF 1390/6Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 27. Oktober 2020Sie sind hier
    VV 1816Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzen
    Anfrage
  3. 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1455Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 01.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 54

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