Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert den Magistrat auf, die vakante Geschäftsführerposition des Höchster Klinikums schnellstmöglich wieder zu besetzen. Dies ist wichtig, um die Kontinuität der medizinischen Versorgung in der Region sicherzustellen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Ist der Zeitungsbericht richtig, wonach die Wiederbesetzung der Stelle noch im Jahr 2020 erfolgen wird?
- Wenn ja, wann in diesem Jahr ist mit der Beendigung des Bewerbungsverfahrens zu rechnen?
- Wenn nein, wann ist stattdessen geplant, die Position des Geschäftsführers neu zu besetzen?
- Wird die neue Geschäftsführerin/der neue Geschäftsführer wie bisher seinen Arbeitsplatz am Standort in Höchst haben?
Kontext
Das Höchster Klinikum ist das größte Krankenhaus im Verbund der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus und steht kurz vor dem Umzug in einen modernen Neubau. Auch zukünftig wird es als Krankenhaus der Maximalversorgung eine der wichtigsten medizinischen Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Westen und der angrenzenden Main-Taunus-Region sein. Derzeit fehlt dem Höchster Klinikum allerdings eine Geschäftsführung, nachdem sich die bisherige Geschäftsführerin, die ihr Büro am Standort Höchst hatte, beruflich verändert hat. Der Presse (Höchster Kreisblatt, 19.09.2020) war zu entnehmen, dass die vakante Geschäftsführerposition noch in diesem Jahr wiederbesetzt wird, was der Ortsbeirat 6 ausdrücklich begrüßt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2020OFOF 1390/6Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. Oktober 2020Sie sind hierVV 1816Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzenAnfrage
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1455Höchster Klinikum: Geschäftsführerposition schnellstmöglich wiederbesetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 54