Längere Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße?
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anwohner des Bahnübergangs Oeserstraße berichten von längeren Schließzeiten der Schranken, was Sicherheitsbedenken aufwirft. Der Magistrat wird gebeten, diese Problematik zu untersuchen und gegebenenfalls mit der Bahn in Kontakt zu treten, um eine Lösung zu finden.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Hat der Magistrat Kenntnis von den oben genannten Verschlechterungen der Schrankenschließzeiten?
- Falls ja, hat er bestimmt schon Gespräche mit der Bahn darüber geführt, mit welchem Ergebnis? Falls nein, wird der Magistrat dazu aufgefordert, das umgehend zu untersuchen und von der Bahn zeitnah eine Lösung des Problems zu fordern.
Kontext
Anwohnerinnen und Anwohner des Bahnübergangs Oeserstraße berichten, dass aus ihrer Sicht die Schranken zwischen den Zügen aus Sicherheitsgründen sehr viel länger geschlossen bleiben, als das in den letzten Jahren der Fall war. Im Internet war zu lesen, dass ein Verkehrsteilnehmer 11 Züge abwarten musste, bis die Schranke wieder geöffnet wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2020OFOF 1374/6Längere Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020Sie sind hierVV 1814Längere Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße?Anfrage
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 488Längere Schließzeiten am Bahnübergang Oeserstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen