Förderprogramm Klimaanpassung: Maßnahmen im Ortsbezirk 2?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Förderungen im Ortsbezirk 2 zwischen 2018 und dem ersten Halbjahr 2020 bereitzustellen. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die durchgeführten Maßnahmen geben und das Förderprogramm Klimaanpassung besser bewerben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenKontext
Der Magistrat wird gebeten, die im Ortsbezirk 2 stattgefundenen Förderungen von 2018 bis 2020 (erstes Halbjahr) örtlich wie inhaltlich näher darzustellen. Um welche Maßnahmen an welchen Örtlichkeiten handelt es sich? Falls möglich, sind bildliche Darstellungen der Förderergebnisse sehr willkommen.
Begründung
Im Magistratsbericht B 447 wird in Tabelle 2 über insgesamt 22 Vorgänge in Bockenheim, fünf in Westend-Nord und acht in Westend-Süd im Zeitraum von 2018 bis 2020 (erstes Halbjahr) berichtet. Für die Bürgerinnen und Bürger ist es sicher interessant zu erfahren, welche Maßnahmen damit umgesetzt wurden. Auch kann damit das gesamte Förderprogramm Klimaanpassung durch bildliche Darstellung des Umgesetzten noch besser beworben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. September 2020BB 447Ziele bei der Verhinderung von Überwärmungen im Stadtgebiet erreichen: Förderprogramm Klimaanpassung jährlich auswertenMagistratsbericht
- 9. Oktober 2020OFOF 1214/2Förderprogramm Klimaanpassung: Maßnahmen im Ortsbezirk 2?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2020Sie sind hierVV 1800Förderprogramm Klimaanpassung: Maßnahmen im Ortsbezirk 2?Anfrage
- 15. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 94Förderprogramm Klimaanpassung: Maßnahmen im Ortsbezirk 2?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen