Luftfilter in Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Regelungen und den Umgang mit von Eltern angeschafften Luftfiltern in Schulen zu prüfen. Dies ist notwendig, um die Raumtemperaturen in den Klassenräumen zu verbessern und den Schülerinnen und Schülern ein angenehmeres Lernumfeld zu bieten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
- Gibt es eine Anweisung/Regelung für die Schulleitungen, wie mit von Eltern angeschafften Luftfiltern verfahren werden soll? Wenn ja, welchen Inhalts?
- Spielen die finanziellen Möglichkeiten von Elternbeiräten (u. a.) bei der Anschaffung der Luftfilter durch die Stadt eine Rolle?
- In wie vielen Schulen im Ortsbezirk 2 haben Eltern Geräte angeschafft?
- Wie soll die in den Medien angekündigte Ausstattung der Schulen mit Luftfiltern erfolgen (Finanzierung, Zeitplan)?
- Wird bei der Anschaffung der Luftfilter die Förderung des Landes (30 Millionen Euro laut Zeitungsbericht) in Anspruch genommen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Begründung
Durch die - sinnvollen - Anweisungen zum Lüften sind die Raumtemperaturen in vielen Klassenräumen relativ gering, sodass Schülerinnen und Schüler auch in Winterjacken dem Unterricht folgen müssen. Das erscheint auf Dauer nicht sinnvoll und dem Lernen förderlich. In einigen Klassen haben Eltern selbst Luftfilter angeschafft. Es besteht Informationsbedarf, wie und ob privat angeschaffte Geräte aktuell genutzt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2020OFOF 1208/2Luftfilter in SchulenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 26. Oktober 2020Sie sind hierVV 1793Luftfilter in SchulenAnfrage
- 26. Oktober 2020OFOF 1221/2Luftfilter in SchulenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. August 2023Antwort des Magistrats · nach 148 WochenSTST 1661Luftfilter in SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf24 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2