Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 176 entstanden aus Vorlage: OF 126/1 vom 15.09.2016
Betreff: Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Warum werden die Grünflächen zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke nicht bewässert?
- Gibt es Pläne des Grünfächenamtes, eine dauerhafte Bewässerungsanlage zu installieren, so wie sie im Bereich des Eisernen Stegs bereits eingebaut wurde?
- Wie hoch wären die laufendenden Bewässerungskosten in einem Jahr? Wären sie höher als die Kosten für das Anlegen eines neuen Rasens bzw. der Reparatur von beschädigtem Rasen? Begründung: Das Mainufer wird in den Sommermonaten sehr ausgiebig von Menschen aus dem Gutleutviertel und dem Bahnhofsviertel, Bewohnern wie dort arbeitenden genutzt. Leider ist der Rasen meist ab Mitte des Sommers verbrannt und die schöne Liegewiese des Frühsommers gleicht eher einer "afrikanischen Steppe". Im Bereich des Eisernen Stegs wird im Sommer regelmäßig bewässert. Folglich bleibt das Gras grün, die Wiese lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Es wäre wünschenswert, dass das nicht nur für einen kleinen Abschnitt gilt, sondern für den gesamten Bereich des nördlichen Mainufers. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2016OFOF 126/1Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und UntermainbrückeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 176Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und UntermainbrückeAnfrage
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 46Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und UntermainbrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen