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Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer Waldgasse

Vorlagentyp: V
47 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 03.11.2011, V 172 entstanden aus Vorlage: OF 205/9 vom 23.10.2011

Betreff: Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer Waldgasse Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob es geplant ist, in der Waldgasse oder in den angrenzenden Straßen (zum Beispiel in der Straße Auf der Schloßhecke) weitere Teilnehmer an das Telekommunikationsnetz anzuschließen, da diese durch geplante Baumaßnahmen in absehbarer Zeit dort hinzuziehen werden?

Begründung: Im Rahmen des Ausbaus der Ginnheimer Waldgasse hat die Telekom AG neue Versorgungsröhren für ihre Telekommunikationsleitungen in der Waldgasse verlegt. Obwohl die Waldgasse nur wenige Häuser hat, fiel die Dimension des Leerrohres sehr groß aus. Die Bewohner der Waldgasse konnten die Bauarbeiter beim Einbau des neuen, sehr groß geratenen Leerrohres beobachten. Die Arbeiter vor Ort konnten aber keinen Grund für die unverhältnismäßig große Dimensionierung des Rohres nennen. Auf Nachfrage bei der Deutschen Telekom AG wurden die Bewohner an die Stadt Frankfurt als Ansprechpartner in diesem Fall verwiesen. Aufgrund der Aktivitäten rund um die Schloßhecke, welche auch den Ortsbeirat seit bald drei Jahren beschäftigen, herrscht ein großes Interesse daran, was in dem Gebiet fortlaufend geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. Oktober 2011OFOF 205/9Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer WaldgasseOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 3. November 2011Sie sind hier
    VV 172Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer Waldgasse
    Anfrage
  3. 10. April 2012STST 523Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer WaldgasseStellungnahme
  4. 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1543Verlegung der Telekommunikationsleitung in der Ginnheimer WaldgasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 9 · 22.03.2012
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis

Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.

Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Mitdiskutieren

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