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Schulentwicklung Ostend

Vorlagentyp: V
46 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann und wo eine Grundschule im Ostend errichtet wird, um die Uhlandschule zu entlasten. Der Bedarf ist seit langem bekannt, jedoch fehlen aktuelle Informationen zu den Bemühungen im Jahr 2020.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Begründung

Der Bedarf an einer Grundschule zur Entlastung der Uhlandschule ist seit langem bekannt und anerkannt. Nun werden im Magistratsvortrag vom 29.05.2020, M 85, zum Schulentwicklungsplan 2018-2024 allerhand Standorte für neue Schulen genannt. Ein Standort für das Ostend ist nicht dabei. Im anhängenden Textteil findet das Thema zwar Erwähnung, jedoch mit dem Hinweis auf ungelöste immobilienwirtschaftliche Probleme. Der erwähnte Textteil ist laut Impressum allerdings aus 2019. Sind denn in 2020 die Bemühungen fortgesetzt worden?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2020MM 85Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Fortschreibung 2018 bis 2024Magistratsvortrag
  2. 16. Juni 2020Sie sind hier
    VV 1674Schulentwicklung Ostend
    Anfrage
  3. 16. Juni 2020OFOF 465/4Schulentwicklung OstendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 26. März 2021STST 712Schulentwicklung OstendStellungnahme
  5. 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 866Durchbruch Mittelstreifen in der Ernst-Kahn-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 46 · 19.01.2021
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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