Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-Platz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms am Walter-Schwagenscheidt-Platz, um die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Vorschläge umfassen die Reduzierung oder Standortänderung von Parkbänken sowie geräuschreduzierenden Bewuchs. Ziel ist es, den Lärm insbesondere in den Abend- und Nachtstunden zu minimieren.
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Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der ruhestörende Lärm auf dem Walter-Schwagenscheidt-Platz unterbunden oder zumindest deutlich gemindert werden kann. Seitens des Ortsbeirates sind beispielsweise die Reduzierung und/oder Standortänderung der Parkbänke, geräuschreduzierender Bewuchs (Hecken) entlang der Bänke, oder Holzelementen vorstellbar. Ebenso wird gebeten den Bereich in den Abend-/Nachtstunden stärker zu kontrollieren. Insgesamt ist der Ortsbeirat weiteren Ideen gegenüber aufgeschlossen.
Begründung
Anwohner des Hauses Bernadottestraße 12 beschweren sich seit geraumer Zeit über allabendlichen Lärm, in der warmen Jahreszeit auch bis nachts, welche durch mit größeren Vorräten an Alkoholika versorgte Gruppe hervorgerufen werden. Ansprachen, mit dem Ziel sich leiser zu verhalten, werden teils harsch zurückgewiesen und führen regelmäßig zu keiner Verhaltensänderung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2020OFOF 531/8Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-PlatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020Sie sind hierVV 1640Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-PlatzAnfrage
- 10. August 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1423Lärmschutz für den Walter-Schwagenscheidt-PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen