Unterliederbach: Lärmbelästigung durch Züge der Hessischen Landesbahn im Bereich der HeimchenSiedlung zwischen Bahn-km 1,0 und 1,2
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 163 entstanden aus Vorlage: OF 179/6 vom 16.09.2016
Betreff: Unterliederbach: Lärmbelästigung durch Züge der Hessischen Landesbahn im Bereich der Heimchen-Siedlung zwischen Bahn-km 1,0 und 1,2 Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Hessischen Landesbahn (HLB) zu erkundigen, a) welche Ursachen die durch Züge der HLB bedingte Lärmentwicklung insbesondere in der Kurve im Bereich der Straßen Stieglitzenweg, Starenweg, Finkenweg, Bachstelzenweg, Nachtigallenweg und Grasmückenweg hat; b) welche Möglichkeiten es gibt, diesen Lärm zu verhindern oder zumindest wesentlich zu reduzieren.
Begründung: Anwohner der Heimchen-Siedlung berichten, dass die Kurvenfahrt der Züge der HLB in der Kurve am Sportplatz seit einigen Wochen besonders lärmintensiv ist und erhebliche Quietschgeräusche produziert werden, die insbesondere die Nachtruhe beeinträchtigen. Es wurden hier Spitzenwerte von 87 dB(a) gemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2016OFOF 179/6Unterliederbach: Lärmbelästigung durch Züge der Hessischen Landesbahn im Bereich der HeimchenSiedlung zwischen Bahn-km 1,0 und 1,2Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 163Unterliederbach: Lärmbelästigung durch Züge der Hessischen Landesbahn im Bereich der HeimchenSiedlung zwischen Bahn-km 1,0 und 1,2Anfrage
- 19. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1793Unterliederbach: Lärmbelästigung durch Züge der Hessischen Landesbahn im Bereich der Heimchen-Siedlung zwischen Bahn-km 1,0 und 1,2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen