Unterliederbach: Umleitung der Buslinie 58 am 10. und 11.09.2016
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Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 162 entstanden aus Vorlage: OF 178/6 vom 16.09.2016
Betreff: Unterliederbach: Umleitung der Buslinie 58 am 10. und 11.09.2016 Am Wochenende des 10. und 11. September 2016 musste durch kurzfristig angesetzte Bauarbeiten am Bahnübergang am Bahnhof Frankfurt-Sossenheim die Buslinie 58 weiträumig umgeleitet werden. Dadurch entfielen sämtliche Haltestellen der Linie 58 in Unterliederbach, darunter auch die wichtige Haltestelle "Höchster Friedhof". Im Frühjahr 2013 war bei ähnlicher Konstellation eine andere Umleitungsvariante gewählt worden, bei der weniger Haltestellen von einer Sperrung betroffen waren. Der Magistrat wird deshalb um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Gründe gab es für die weiträumige Umleitung der Buslinie 58, und warum wurde nicht eine Variante gewählt, bei der nicht alle Haltestellen entfallen wären?
- Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass bei zukünftigen Umleitungen der großräumige Ausfall von Haltestellen der Linie 58 in Unterliederbach vermieden wird? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2016OFOF 178/6Unterliederbach: Umleitung der Buslinie 58 am 10. und 11.09.2016Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 162Unterliederbach: Umleitung der Buslinie 58 am 10. und 11.09.2016Anfrage
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1706Unterliederbach: Umleitung der Buslinie 58 am 10. und 11.09.2016Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen