Sachstand Radinfrastruktur Ignatz-Bubis-Brücke
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planung des Umbaus der Ignatz-Bubis-Brücke zu berichten. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Radfahrerinnen und Radfahrer zu gewährleisten und die Auswirkungen auf das Verkehrssystem zu bewerten.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: ob mit der in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1067, angekündigten Planung eines Umbaus der Ignatz-Bubis-Brücke bereits begonnen wurde bzw. welche Ergebnisse die Einschätzung der Auswirkungen auf das Verkehrssystem ergeben hat.
Begründung
In der Vorlage OM 4175 hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert, das Ende des Schutzstreifens, der in Richtung Süden auf die Ignatz-Bubis-Brücke führt, so umzugestalten, dass Radfahrerinnen und Radfahrer gefahrlos die Brücke befahren können. Der Magistrat befürwortete in der Stellungnahme ST 1067 die geforderte Radwegverlängerung über die gesamte Brückenlänge mittels baulicher Trennung und stellte eine Planung bis zum vierten Quartal 2019 in Aussicht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Januar 2019OFOF 819/1Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibtOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 22. Januar 2019OMOM 4174Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibtDirektanregung
- 3. Juni 2019STST 1067Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer auf der Ignatz-Bubis-Brücke erhöhen - bevor es Tote gibtStellungnahme
- 16. Januar 2020OFOF 1196/1Sachstand Radinfrastruktur Ignatz-Bubis-BrückeOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 11. Februar 2020Sie sind hierVV 1557Sachstand Radinfrastruktur Ignatz-Bubis-BrückeAnfrage
- 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 983Sachstand Radinfrastruktur Ignatz-Bubis-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen