Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße
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Auskunftsersuchen vom 19.01.2016, V 1556 entstanden aus Vorlage: OF 1557/6 vom 29.12.2015
Betreff: Windthorststraße/Josef-Fenzl-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wo in der Windthorststraße im Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße eine Querungshilfe eingerichtet werden kann; 2. wie die abgesenkten Bordsteine in der Windthorststraße im Bereich der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße besser gegen Falschparker abgesichert werden können - entweder durch Markierungen oder Poller.
Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil sie beklagen, dass in der Windthorststraße in Höhe der Einmündung mit der Josef-Fenzl-Straße eine Querungshilfe fehlt, da hier Zugänge zu mehreren Kindertagesstätten liegen. Außerdem berichten sie, dass die abgesenkten Bürgersteige im Einmündungsbereich Josef-Fenzl-Straße/Windthorststraße immer wieder zugeparkt sind, vor allem zu Zeiten, in denen Kinder zu den Kindertagesstätten gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2015OFOF 1557/6Windthorststraße/Josef-Fenzl-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2016Sie sind hierVV 1556Windthorststraße/Josef-Fenzl-StraßeAnfrage
- 29. April 2016STST 716Windthorststraße/Josef-Fenzl-StraßeStellungnahme
- 30. August 2016OMOM 456Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhenDirektanregung
- 30. August 2016OFOF 167/6Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhenOrtsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER
- 5. Dezember 2016STST 1682Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhenStellungnahme
- 31. März 2017Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 663Verkehrssicherheit in der Windthorststraße erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen