Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 152 entstanden aus Vorlage: OF 98/10 vom 05.08.2016
Betreff: Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die aufsuchende Arbeit am Frankfurter Berg weiter optimiert werden kann und welche Verbesserungen dazu unter anderem auch über den Eigentümer des kleinen Einkaufszentrums erreicht werden können.
Begründung: Seit Wochen führen Anwohner des kleinen Einkaufszentrums am Berkersheimer Weg Klage darüber, dass die Nachtruhe gestört wird und auch Vandalismus betrieben wird. Zudem gibt es Hinweise auf Drogenprobleme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2016OFOF 98/10Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016Sie sind hierVV 152Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter BergAnfrage
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 86Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen