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Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB 12

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1487 entstanden aus Vorlage: OF 1181/6 vom 20.11.2019

Betreff: Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB 12 Vorgang: B 402/19 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum er in dem Bericht B 402 erklärt, dass aufgrund der geplanten Kapazitätserweiterung ab dem Fahrplanwechsel 2022 keine Planungen für eine "entlastende Busverbindung" aufgenommen werden, es aber im neuen Fahrplan für das Fahrplanjahr 2020 bereits eine solche Entlastung in der Hauptverkehrszeit (HVZ) vorgesehen ist.

Begründung: Mit Datum vom 11.11.2019 hat der Magistrat die Vorlage B 402 beschlossen und nur wenig später hat der RMV den Fahrplan für die RB 12 (Königstein - Frankfurt/Höchst - Frankfurt/Hbf) veröffentlicht. Da der Fahrplan eine gewisse Vorbereitungszeit braucht, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht, wie die Äußerung des Magistrats im letzten Absatz von dem Bericht B 402 zustande kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Bericht des Magistrats vom 11.11.2019, B 402 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 212 Aktenzeichen: 92 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2019BB 402Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB12Magistratsbericht
  2. 20. November 2019OFOF 1181/6Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB 12Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 26. November 2019Sie sind hier
    VV 1487Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB 12
    Anfrage
  4. 7. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 212Längere Züge und kürzere Taktung auf der Strecke der RB 12Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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