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Auskunftsersuchen bezüglich Verkehrszählungen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: V
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1482 entstanden aus Vorlage: OF 1489/5 vom 07.11.2019

Betreff: Auskunftsersuchen bezüglich Verkehrszählungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu beantworten:

  1. Wann war die letzte Verkehrszählung im Ortsbezirk 5, an welchen Orten wurde gezählt?
  2. Welche Ergebnisse hat die letzte Verkehrszählung für den Ortsbezirk 5 erbracht?
  3. Welche Planungen gibt es zur Durchführung der kommenden Verkehrszählung im Ortsbezirk 5, wann wird sie stattfinden und wo wird dann gezählt werden? Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen, den Mainkai im Bereich des Eisernen Stegs probeweise befristet zu sperren. Diese Maßnahme macht nur Sinn, wenn diese Probemaßnahme mit aussagekräftigen Zählungen und Messungen einhergeht. Informationen zu den gestellten Fragen sind zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion um die Sperrung des Mainkais dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. November 2019OFOF 1489/5Auskunftsersuchen bezüglich Verkehrszählungen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. November 2019Sie sind hier
    VV 1482Auskunftsersuchen bezüglich Verkehrszählungen im Ortsbezirk 5
    Anfrage
  3. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 512Auskunftsersuchen bezüglich Verkehrszählungen im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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