Querungshilfe in der Westerbachstraße
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Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1479 entstanden aus Vorlage: OF 1502/6 vom 13.10.2015
Betreff: Querungshilfe in der Westerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob eine Querungshilfe in der Westerbachstraße in Höhe der Hausnummern 293 und 300 eingerichtet werden kann.
Begründung: Zu und von der Bushaltestelle "Westerwaldstraße" bewegen sich täglich mehrere hundert Nutzer über die Straße, wobei es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern kommt. Die Querungshilfe könnte kostengünstig auf der Fahrbahn aufgebracht und markiert werden. Es sind keine Umbauarbeiten erforderlich, da die Bordsteine wegen der Ausfahrten der o. g. Liegenschaften bereits auf hinreichend langer Strecke abgesenkt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2015OFOF 1502/6Querungshilfe in der WesterbachstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2015Sie sind hierVV 1479Querungshilfe in der WesterbachstraßeAnfrage
- 5. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 267Querungshilfe in der WesterbachstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen