Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?
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Auskunftsersuchen vom 06.10.2015, V 1470 entstanden aus Vorlage: OF 675/1 vom 20.09.2015
Betreff: Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Baumaßnahmen werden auf der abgesperrten "Dauerbaustelle" auf dem Plateau zwischen dem "Nachtleben" und dem Elektroladen Conrad durchgeführt?
- Wie lange dauern diese Maßnahmen noch an?
- Ab wann ist die o. g. Fläche wieder für Bürger nutzbar? Begründung: Die o. g. Fläche ist bereits seit geraumer Zeit abgesperrt, ohne dass erkennbar wäre, welche (Bau-)Maßnahmen auf der Fläche durchgeführt werden. Viele Bürger haben ein Interesse an einer aussagekräftigen Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2015OFOF 675/1Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2015Sie sind hierVV 1470Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?Anfrage
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 102Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen