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Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Auskunftsersuchen vom 06.10.2015, V 1470 entstanden aus Vorlage: OF 675/1 vom 20.09.2015

Betreff: Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Baumaßnahmen werden auf der abgesperrten "Dauerbaustelle" auf dem Plateau zwischen dem "Nachtleben" und dem Elektroladen Conrad durchgeführt?
  2. Wie lange dauern diese Maßnahmen noch an?
  3. Ab wann ist die o. g. Fläche wieder für Bürger nutzbar? Begründung: Die o. g. Fläche ist bereits seit geraumer Zeit abgesperrt, ohne dass erkennbar wäre, welche (Bau-)Maßnahmen auf der Fläche durchgeführt werden. Viele Bürger haben ein Interesse an einer aussagekräftigen Information. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2015OFOF 675/1Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 6. Oktober 2015Sie sind hier
    VV 1470Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?
    Anfrage
  3. 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 102Geschieht etwas auf der Dauerbaustelle an der Konstablerwache - und wenn ja, was? Und wann ist die Fläche wieder für Bürger nutzbar?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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