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Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad

Vorlagentyp: V
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1451 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 06.10.2019

Betreff: Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum seit vielen Monaten im Rahmen des südlichen Landschaftsstreifens im Stadtteil Oberrad eine Besiedlung entsteht, die offensichtlich auf Dauerbewohnung angelegt ist.

Begründung: Zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 100 und Wiener Straße 102 führt ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg zur Tellersiedlung. Im zweiten Kreuzungsbereich inmitten von Feldern und Gärten ist eine Wohnwagensiedlung entstanden, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist. Darauf deutet u. a. gespaltenes Langholz von mehreren Kubikmetern hin. Das Grundstück ist eingezäunt und weist ein Grundstück im Privatbesitz aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Oktober 2019OFOF 1414/5Wilde Siedlung im Stadtteil OberradOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Oktober 2019Sie sind hier
    VV 1451Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad
    Anfrage
  3. 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 433Wilde Siedlung im Stadtteil OberradStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 38 · 14.02.2020
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

Mitdiskutieren

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