Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad
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Wiener Straße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Zukünftige Nutzung des ehemaligen Aral-Tankstellengeländes an der Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wiener Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1451 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 06.10.2019
Betreff: Wilde Siedlung im Stadtteil Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum seit vielen Monaten im Rahmen des südlichen Landschaftsstreifens im Stadtteil Oberrad eine Besiedlung entsteht, die offensichtlich auf Dauerbewohnung angelegt ist.
Begründung: Zwischen den Liegenschaften Wiener Straße 100 und Wiener Straße 102 führt ein landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg zur Tellersiedlung. Im zweiten Kreuzungsbereich inmitten von Feldern und Gärten ist eine Wohnwagensiedlung entstanden, die offensichtlich auf Dauer angelegt ist. Darauf deutet u. a. gespaltenes Langholz von mehreren Kubikmetern hin. Das Grundstück ist eingezäunt und weist ein Grundstück im Privatbesitz aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2019OFOF 1414/5Wilde Siedlung im Stadtteil OberradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Oktober 2019Sie sind hierVV 1451Wilde Siedlung im Stadtteil OberradAnfrage
- 6. März 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 433Wilde Siedlung im Stadtteil OberradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0