Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger Tor
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Auskunftsersuchen vom 17.09.2015, V 1451 entstanden aus Vorlage: OF 782/3 vom 09.04.2015
Betreff: Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger Tor Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, - ob er die Meinung teilt, dass die Grünanlage entlang der Eschenheimer Anlage zum Friedberger Tor (parallel zum Tunnelmund Ein-/Ausfahrt U 5) nach der Nutzung als Baustellenzufahrt nur notdürftig und lieblos wiederhergestellt worden ist; - ob er gegebenenfalls bereit ist, hier noch nachzubessern bzw. die Arbeiten so nicht von den beteiligten Firmen abzunehmen. Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass solche Sondernutzungen von Grünflächen (hier die Genehmigung als Baustellenzufahrt) möglichst nicht erteilt werden sollen und dass insbesondere keine wichtigen Fuß- und Radwegbeziehungen ersatzlos abgesperrt werden, wie es hier am Anfang geschehen ist .
Begründung: Der genannte Bereich wurde über längere Zeit als Baustellenzufahrt genutzt und ist nun wiederhergestellt worden. Der neu angelegte Abschnitt des Weges ist bereits jetzt holprig. Es scheinen nur die nötigsten Rückbauten erfolgt zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2015OFOF 782/3Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger TorOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. September 2015Sie sind hierVV 1451Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger TorAnfrage
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 74Wallanlage Eschenheimer Anlage/Friedberger TorStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen