Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?
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Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1449 entstanden aus Vorlage: OF 381/4 vom 05.10.2019
Betreff: Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs? Vorgang: V 116/16 OBR 4; ST 1648/16 In der Stellungnahme vom 05.12.2016, ST 1648, hat der Magistrat den Ortsbeirat zuletzt über die geplante Aufzugsanlage im Ostbahnhof unterrichtet: "Die zweite Bauphase beinhaltet die barrierefreie Erschließung des Bahnhofes, indem der Bahnsteig in Richtung Hanauer Landstraße verlängert wird, um hier eine Aufzugsanlage vom Bahnsteig zur städtischen Personenunterführung (Ebene A) zu errichten. Die Planungsvereinbarung, für das rund drei Millionen Euro umfassende Projekt, wurde kürzlich unterzeichnet. Als Baubeginn für den Aufzug ist das Jahr 2019 vorgesehen." Bislang sind jedoch keine entsprechenden Arbeiten am Bahnsteig oder der Hanauer Landstraße zu erkennen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der inzwischen erfolgten Entwidmung des Bereichs des alten Bahnhofempfangsgebäudes bittet der Ortsbeirat um Auskunft, ob sich die Planung für die zweite Bauphase geändert hat und wann mit den Maßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2016OFOF 22/4Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am OstbahnhofOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 30. August 2016VV 116Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am OstbahnhofAnfrage
- 5. Dezember 2016STST 1648Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am OstbahnhofStellungnahme
- 5. Oktober 2019OFOF 381/4Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 22. Oktober 2019Sie sind hierVV 1449Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?Anfrage
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 189 WochenSTST 160Wann kommt die zweite Bauphase des Ostbahnhofs?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen