Fragen zur künftigen Nutzung der nach dem Neubau der Nieder Feuerwache verbleibenden Restfläche von 3.200 m2
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Auskunftsersuchen vom 26.10.2010, V 1436 entstanden aus Vorlage: OF 1619/6 vom 16.10.2010
Betreff: Fragen zur künftigen Nutzung der nach dem Neubau der Nieder Feuerwache verbleibenden Restfläche von 3.200 m2 Vorgang: M 188/10 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: - Welche Planungen für die Nutzung der genannten Restfläche von 3.200 m2 bestehen? - Ist bei der künftigen Nutzung an Wohnen oder Gewerbe gedacht (falls auch Gewerbe infrage kommt, welche Art von Gewerbe)? - Gibt es schon Kaufinteressenten und wenn ja, welche? - Welcher Erlös soll beim Verkauf der Fläche erzielt werden bzw. welchen Quadratmeterpreis möchte der Magistrat erzielen?
Begründung: Es ist wichtig zu erfahren, wie weit die Planung der Entwicklung der betreffenden Fläche schon gediehen ist. Es war ja mal ein Lebensmittelmarkt im Gespräch. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Aufwertung des Ortskerns von Nied sollte hiervon jedoch Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2010MM 188Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Neubau der Bereichsleitungswache 3 mit einer Rettungswache und Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Nied in der Dürkheimer Straße 1 - 3Magistratsvortrag
- 16. Oktober 2010OFOF 1619/6Fragen zur künftigen Nutzung der nach dem Neubau der Nieder Feuerwache verbleibenden Restfläche von 3.200 m2Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2010Sie sind hierVV 1436Fragen zur künftigen Nutzung der nach dem Neubau der Nieder Feuerwache verbleibenden Restfläche von 3.200 m2Anfrage
- 13. Januar 2011Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 134Fragen zur künftigen Nutzung der nach dem Neubau der Nieder Feuerwache verbleibenden Restfläche von 3.200 m2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen