Baumpflanzung auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597
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Auskunftsersuchen vom 28.05.2015, V 1373 entstanden aus Vorlage: OF 937/9 vom 16.05.2015
Betreff: Baumpflanzung auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597 Vorgang: ST 1362/14 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie weit die Arbeiten zur Erstellung eines Trassenplans für die Baumstandorte gediehen sind und wann etwa mit einem Ergebnis zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2014STST 1362Baumpflanzung auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597Stellungnahme
- 16. Mai 2015OFOF 937/9Baumpflanzung auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597Ortsbeiratsantrag · FDP
- 28. Mai 2015Sie sind hierVV 1373Baumpflanzung auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597Anfrage
- 19. Oktober 2015STST 1536Baumpflanzungen auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597Stellungnahme
- 6. November 2015Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1590Baumpflanzungen auf dem breiten Bürgersteig der Eschersheimer Landstraße 593 - 597Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Die schriftliche Stellungnahme sowie die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5