Brunnen weg und Wege nicht saniert? Unerfreuliche Zustände auf dem Friedhof Praunheim!
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Auskunftsersuchen vom 13.08.2019, V 1361 entstanden aus Vorlage: OF 382/7 vom 30.07.2019
Betreff: Brunnen weg und Wege nicht saniert? Unerfreuliche Zustände auf dem Friedhof Praunheim! Angehörige, die ihre Gräber auf dem Praunheimer Friedhof zum Teil seit vielen Jahren pflegen, beklagen sowohl den Zustand einiger Wege, als auch die Entfernung eines Brunnens. So sind die Angehörigen gezwungen, schlechte Wege zu gehen, um an weit abgelegene Wasserstellen zu kommen. Einige Nebenwege sind offensichtlich seit 1990 nicht mehr saniert worden. Nachfragen der betroffenen Bürger bei der Friedhofsverwaltung ergaben, dass der in Rede stehende Brunnen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde. Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist die wirtschaftliche Not tatsächlich so groß, dass der besagte Brunnen geschlossen werden musste?
- Wie ist der Sanierungsstand der Wege auf dem Praunheimer Friedhof?
- Könnte die Friedhofsverwaltung bauliche Veränderungen und Reparaturen mehr auf die Bedürfnisse der Senioren abstimmen, die in der Regel die größte Besuchergruppe der Friedhöfe sind? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2019OFOF 382/7Brunnen weg und Wege nicht saniert? Unerfreuliche Zustände auf dem Friedhof Praunheim!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 13. August 2019Sie sind hierVV 1361Brunnen weg und Wege nicht saniert? Unerfreuliche Zustände auf dem Friedhof Praunheim!Anfrage
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2177Brunnen weg und Wege nicht saniert? Unerfreuliche Zustände auf dem Friedhof Praunheim!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen