Verteilung Gymnasialplätze
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Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1329 entstanden aus Vorlage: OF 919/9 vom 23.04.2015
Betreff: Verteilung Gymnasialplätze Viele Eltern erhielten in den letzten Tagen Absagen für gewünschte Plätze an weiterführenden Schulen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie viele Schülerinnen und Schüler in Frankfurt verlassen in diesem Schuljahr die Grundschule und für welche Schulform haben sie sich entschieden?
- Wer wählt die Schülerinnen und Schüler nach welchen Kriterien aus und gab es kürzlich Änderungen der Kriterien?
- Sind sie einheitlich für alle Schulen oder individuell pro Schule?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 9 konnten keiner der drei Wunschschulen für eine weiterführende Schule im Ortsbezirk 9 zugeteilt werden? Betraf dies nur Gymnasialschulwünsche oder auch andere Schulformen?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Umland haben momentan einen Platz an Frankfurter Schulen erhalten?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Umland werden voraussichtlich im Schuljahr 2015/2016 einen Platz an Frankfurter Schulen erhalten?
- Gibt es ein Quorum für Schülerinnen und Schüler ohne Gymnasialempfehlung und wenn ja, wie hoch ist es?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, kurzfristig weiter Plätze, vor allem Gymnasialplätze im Frankfurter Norden, zu schaffen, um den gestiegenen Bedarf zu decken. Außerdem erbittet der Ortsbeirat eine Statistik der abgelehnten Schülerinnen und Schüler im Ortsbezirk 9 sortiert nach Grundschulen und den jeweiligen Wunschschulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2015Sie sind hierVV 1329Verteilung GymnasialplätzeAnfrage
- 23. April 2015OFOF 919/9Verteilung GymnasialplätzeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 945Verteilung GymnasialplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.