Neugestaltung Frankenallee
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Auskunftsersuchen vom 17.03.2015, V 1300 entstanden aus Vorlage: OF 598/1 vom 02.03.2015
Betreff: Neugestaltung Frankenallee Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen zu seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2015, M 37, betreffend "Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt; hier: Bau-/Finanzierungsanlage" gebeten:
- Wie viele Parkplätze würden durch den geplanten Rückbau der bisher im Grünbereich als Schrägparkstände angeordneten Stellplätze wegfallen?
- Wie viele Parkplätze würden durch die geplanten Sperrflächenmarkierungen an den Ausgangspunkten der Querwege wegfallen?
- Wie viele Parkplätze würden durch die geplante Erweiterung des Platzbereiches in die Fahrbahn am Bürgerhaus Gallus wegfallen?
- Wie viele Parkplätze würden durch die geplante Einrichtung von Längsparkständen zu beiden Seiten des Alleenbereiches neu entstehen? Begründung: Der Magistrat beschränkt sich in seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung hinsichtlich der Parkplätze auf die Angabe, dass die Parkplatzverluste durch neue Parkplätze "annähernd ausgeglichen" werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2015MM 37Neugestaltung Frankenallee, 2. Bauabschnitt hier: Bau-/FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 2. März 2015OFOF 598/1Neugestaltung FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. März 2015Sie sind hierVV 1300Neugestaltung FrankenalleeAnfrage
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 894Neugestaltung FrankenalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen