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Schließfächer für Obdachlose

Vorlagentyp: V
10 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1226 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 07.03.2019

Betreff: Schließfächer für Obdachlose Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in Frankfurt nach dem aktuellen Vorbild von Paris spezielle Schließfächer für Obdachlose eingerichtet werden können, damit sie nicht gezwungen sind, ihre ganze Habe ständig in der Stadt herumzufahren.

Begründung: Für die Betroffenen wäre es nicht nur bequemer, sondern vor allem auch sicherer, das meiste ihres zwar gemessen an "normalen" Lebensumständen geringen, für sie aber eminent wichtigen Besitzes einschließen zu können. Die Einrichtung derartiger Schließfächer könnte ein erster und vor allem recht zügig realisierbarer Schritt sein, das Leben der Obdachlosen zu verbessern, ohne dass man darüber eine dauerhaftere Lösung aus den Augen verlieren müsste. Werden derartige Schließfachanlagen modular aufgebaut, dann sind sie später auch leicht weiterzuverwenden, z. B. in einem zukünftigen Obdachlosenwohnheim oder auch als Einkaufszwischenspeicher in der Innenstadt, wenn die Obdachlosen wegen besserer Lösungen die Fächer nicht mehr benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2019OFOF 781/2Schließfächer für ObdachloseOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 25. März 2019Sie sind hier
    VV 1226Schließfächer für Obdachlose
    Anfrage
  3. 17. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 948Schließfächer für ObdachloseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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