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Auslastung der Horte/ESB

Vorlagentyp: V
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1204 entstanden aus Vorlage: OF 899/1 vom 21.02.2019

Betreff: Auslastung der Horte/ESB Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Horte und weitere Betreuungsangebote (ESB, Pakt für den Nachmittag) im Ortsbezirk 1 im kommenden Schuljahr 2019/2020 ausgelastet sein werden (d. h. wie viele Betreuungsplätze für Grundschulkinder stehen jeweils in den Stadtteilen wo zur Verfügung?); 2. wie die weiteren Planungen für die Einrichtungen aussehen (d. h. wie viele Angebote werden es in den kommenden Schuljahren sein?); 3. wie die erwarteten Einschulungszahlen aussehen (d. h. mit wie vielen Einschulungen wird gerechnet? Daran anschließend: Mit welcher Abdeckung der Bedarfe an Betreuungsplätzen wird gerechnet?).

Begründung: Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat Hinweise erreicht, dass die Versorgungslage mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder im Ortsbezirk absehbar wieder angespannter wird. Eltern, die für das kommende Schuljahr einen Betreuungsplatz suchen, wird jetzt schon angedeutet, dass dies ein schwieriges Thema sei und man nicht sicher damit rechnen könne, für sein Grundschulkind einen Platz zu bekommen. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und es bedarf daher einer zeitnahen und vorausschauenden Planung zur Schließung der Versorgungslücken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2019OFOF 899/1Auslastung der Horte/ESBOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. März 2019Sie sind hier
    VV 1204Auslastung der Horte/ESB
    Anfrage
  3. 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1732Auslastung der Horte/ESBStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 33 · 20.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

Mitdiskutieren

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