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Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse

Vorlagentyp: V
116 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 18.03.2019, V 1194 entstanden aus Vorlage: OF 177/14 vom 03.03.2019

Betreff: Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse Vorgang: OM 1683/17 OBR 14; ST 1737/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wann die in der Stellungnahme ST 1737 vom 08.09.2017 zugesagte verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und Tempelgasse eingerichtet wird.

Begründung: Der Ortsbeirat ist besorgt, dass die zugesagte Einrichtung in den vergangenen eineinhalb Jahren möglicherweise vergessen worden sein könnte. Das ursächliche Problem hat sich leider nicht von alleine gelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2017OFOF 72/14Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und TempelgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Mai 2017OMOM 1683Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und TempelgasseDirektanregung
  3. 8. September 2017STST 1737Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und TempelgasseStellungnahme
  4. 3. März 2019OFOF 177/14Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und TempelgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 4. März 2019OFOF 178/14Verkehrsberuhigte Zone in Reginastraße und TempelgasseOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 18. März 2019Sie sind hier
    VV 1194Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und Tempelgasse
    Anfrage
  7. 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 1355Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in Reginastraße und TempelgasseStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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