Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des…
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Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim
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Im Wörth — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 09.10.2014, V 1133 entstanden aus Vorlage: OF 833/9 vom 10.09.2014
Betreff: Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 Eschersheim Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass der Schützenverein seine bisherige Übungs- und Unterkunftsräume in dem inzwischen versteigerten und abgerissenen Luftschutzbunker "Im Wörth" gefunden hatte. Dort hatte der Verein immerhin 29 Jahre eine Bleibe. Seitens des Magistrats wurde dem Verein schon vor einiger Zeit die Zusage zuteil, ihn bei seiner Suche nach einer neuen Bleibe zu unterstützen. Intensive Bemühungen des Vereins, selbst eine neue Unterkunft zu finden, sind bisher ergebnislos verlaufen. Eine der Möglichkeiten, die im Gespräch sind beziehungsweise waren, besteht in einer Ansiedlung im nördlichen Bereich der Sportanlage des FV 09 Eschersheim, zwischen den Sportplätzen und dem Bahngelände. Der Vorstand des Fußballvereins hat bereits Zustimmung signalisiert. Neuerdings ist allerdings die Rede davon, Gelände de r Sportanlage zur Verbreiterung des Berkersheimer Weges im Zuge des vorgesehenen Bahnausbaus in Anspruch zu nehmen. In dessen Folge müssten die Umkleidekabinen an die beschriebene Örtlichkeit verlegt werden, wo ein Gebäude für den Schützenverein entstehen könnte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. ob und gegebenenfalls welche Pläne für eine Verbreiterung an besagter Stelle bestehen; 2. ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten sich für eine Neuansiedlung des Schützenvereins inzwischen ergeben haben; 3. wie sich der weitere Ablauf zur Unterstützung des Schützenvereins gestaltet und von welchem Zeithorizont auszugehen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2014OFOF 833/9Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e..V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Oktober 2014Sie sind hierVV 1133Zukünftige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e. V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 EschersheimAnfrage
- 6. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 215Zukünfige Sportstätte für den Schützenverein Eschersheim 1903 e.V. und tangierende Frage eines eventuellen Umbaus des Berkersheimer Weges im Bereich des Sportplatzes des FV 09 EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 52 2
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.