Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden
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Auskunftsersuchen vom 22.01.2019, V 1126 entstanden aus Vorlage: OF 908/6 vom 14.12.2018
Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einfahrt in die Schwarzbachstraße von aus der Straße Alt-Schwanheim kommenden Pkws verkehrstechnisch am besten unterbunden werden könnte.
Begründung: Viele Autofahrer, die von Osten in die Straße Alt-Schwanheim einfahren, finden in dieser Straße oft keine Parkmöglichkeit. So nutzen viele die Abbiegung in die Schwarzbachstraße, um dann dort verbotenerweise zu parken. Dies führt oftmals dazu, dass die Schwarzbachstraße beidseitig derart zugeparkt ist, dass Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und Fußgänger in der Straßenmitte laufen müssen. Dies sollte Anlass sein, eine geänderte Verkehrsführung an dieser Stelle anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 893 Aktenzeichen: 32 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2018OFOF 908/6Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbindenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 22. Januar 2019Sie sind hierVV 1126Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbindenAnfrage
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 893Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen