Straßenbahnlinie 21
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Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1104 entstanden aus Vorlage: OF 861/6 vom 14.11.2018
Betreff: Straßenbahnlinie 21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straßenbahn der Linie 21 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 grundsätzlich an der Haltestelle "Nied Kirche" enden kann. Die Straßenbahn der Linie 14 könnte dann bis zur Haltestelle "Gallus Mönchhofstraße" verlängert werden.
Begründung: Wenn die Straßenbahn der Linie 21 grundsätzlich an der Haltestelle "Nied Kirche" endet, würde dies die Belastung der Straßenbahn der Linie 11 im Bereich der Mainzer Landstraße mindern und die Möglichkeit bieten, die Straßenbahn der Linie 14 bis zur Haltestelle "Gallus Mönchhofstraße" zu verlängern. Dies würde die Erreichbarkeit des Ordnungsamts aus dem Bereich des Ortsbezirks 6 verbessern, weil an der Mönchhofstraße umgestiegen werden könnte, ohne die Seite zu wechseln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 546 Aktenzeichen: 92 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2018OFOF 861/6Straßenbahnlinie 21Ortsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2018Sie sind hierVV 1104Straßenbahnlinie 21Anfrage
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 546Straßenbahnlinie 21Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen