Schulcontainer in der Parkstadt
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Auskunftsersuchen vom 04.12.2018, V 1103 entstanden aus Vorlage: OF 858/6 vom 14.11.2018
Betreff: Schulcontainer in der Parkstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Parkstadt Schulcontainer in der Nähe zur Kita aufgestellt werden können, um dem erhöhten Platzbedarf der Karl-von-Ibe ll-Schule gerecht zu werden.
Begründung: Die Karl-von-Ibell-Schule ist jetzt schon an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt, durch die Entwicklung der Parkstadt wird sich die Situation noch weiter verschärfen. In der Ortsbeiratssitzung im Januar 2018 erklärte Bildungsdezernentin Weber, dass das Gebäude erst noch für Grundschulkinder umgebaut werden muss, wenn die IGS 15 aus der Karl-Oppermann-Schule auszieht. Somit steht es frühestens zum Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung, wenn nicht sogar später. Die angedachte Grundschule in der Parkstadt wird noch wesentlich später zur Verfügung stehen. Schulcontainer, welche im Bereich der Kita als Außenstelle der Karl-von-Ibell-Schule aufgestellt werden, könnten hier die gewünschte Entlastung bringen, bis die neue Grundschule in der Parkstadt zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 492 Aktenzeichen: 40 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2018OFOF 858/6Schulcontainer in der ParkstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Dezember 2018Sie sind hierVV 1103Schulcontainer in der ParkstadtAnfrage
- 4. März 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 492Schulcontainer in der ParkstadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen