Unsicheren Kurvenbereich Heiligenstockweg/ehemalige Friedberger Landstraße beseitigen
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Heiligenstockweg — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Umweltverschmutzung technisch erschweren05.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Schlaglöcher beseitigen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verschmutzte Fahrbahn auf der Straße Am Kalten Berg Richtung Heiligenstockweg15.12.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heiligenstockweg per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.08.2009, V 1054 entstanden aus Vorlage: OF 809/10 vom 07.08.2009
Betreff: Unsicheren Kurvenbereich Heiligenstockweg/ehemalige Friedberger Landstraße beseitigen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, in oben genanntem Kurvenbereich eine Mittellinie aufzutragen.
Begründung: Der Kurvenbereich Heiligenstockweg/ehemalige Friedberger Landstraße ist eng und unübersichtlich. Trotz Hinweisschilder "Gefährliche Kurve" kommt es immer wieder zu riskanten Situationen und Beinahezusammenstößen der sich entgegenkommenden Fahrzeuge. Eine Markierung in der Mitte der Straße würde zur Entschärfung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2009OFOF 809/10Unsicheren Kurvenbereich Heiligenstockweg/Alte Friedberger Straße beseitigenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. August 2009Sie sind hierVV 1054Unsicheren Kurvenbereich Heiligenstockweg/ehemalige Friedberger Landstraße beseitigenAnfrage
- 17. November 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1641Unsicherer Kurvenbereich Heiligenstockweg / ehemalige Friedberger Landstraße beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen