Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, umfassende Informationen über die steigenden Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5 zu erhalten. Es werden spezifische Fragen zur Anzahl und Verteilung der Einbrüche sowie zur Aufklärungsquote gestellt. Die Ergebnisse sollen zur Entwicklung präventiver Maßnahmen durch den Magistrat beitragen.
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Der Magistrat muss bis zum 13.11.2026 antworten. Noch 30 Tage.Warum?
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau sind die Wohnungseinbrüche im letzten Jahr um 26,6 Prozent gestiegen. Die Polizei habe 1.333 Wohnungseinbrüche registriert und damit 280 Prozent mehr als im Jahr 2024. Der Polizeipräsident Stefan Müller spricht von "keiner guten Entwicklung".
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wie hoch ist die Zahl der Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5?
- Wie verteilen sich diese auf die einzelnen Stadtteile Sachsenhausen, Oberrad und Niederrad?
- Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei den Einbrüchen?
- Welche Erkenntnisse liegen über den Hintergrund von Tat und Tätern vor?
- Auch wenn bezüglich der Einbruchskriminalität die Zuständigkeit der Landespolizei gegeben ist, welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, eigene Beiträge zur Bekämpfung dieser Form der Kriminalität zu leisten und insbesondere im präventiven Bereich Konzepte zu entwickeln?
Kontext
Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau sind die Wohnungseinbrüche im letzten Jahr um 26,6 Prozent gestiegen. Die Polizei habe 1.333 Wohnungseinbrüche registriert und damit 280 Prozent mehr als im Jahr 2024. Der Polizeipräsident Stefan Müller spricht von "keiner guten Entwicklung". Dies vorausgeschickt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026OFOF 154/5Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. August 2026Sie sind hierVV 104Wohnungseinbrüche im Ortsbezirk 5Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen