Wann wird die Raumbedarfsanalyse zur Zentgrafenschule (Seckbach) fertiggestellt?
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Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1040 entstanden aus Vorlage: OF 426/11 vom 04.10.2018
Betreff: Wann wird die Raumbedarfsanalyse zur Zentgrafenschule (Seckbach) fertiggestellt? Vorgang: EA 82/17 OBR 11; ST 2234/17 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand zur Ermittlung des Raumbedarfs der Zentgrafenschule ist und wann die Machbarkeitsstudie hierfür durch das Amt für Bau und Immobilien voraussichtlich erstellt werden kann?
Begründung: Laut Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2234, sei eine Sanierung der Pavillons nicht mehr wirtschaftlich. Die vorhandenen und maroden Schulpavillons und der IPI-Bau seien zukünftig abgängig und müssten ersetzt werden. Der Raumbedarf der Schule solle ermittelt sowie eine Machbarkeitsstudie und ein Gesamtkonzept erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2017OFOF 148/11Haushalt 2017 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sanierung der Schulpavillons und der Räume im Untergeschoss (Altbau) der ZentgrafenschuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. März 2017EAEA 82Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sanierung der Schulpavillons und der Räume im Untergeschoss (Altbau) der ZentgrafenschuleEtatanregung
- 20. November 2017STST 2234Sanierung der Schulpavillons und der Räume im Untergeschoss (Altbau) der ZentgrafenschuleStellungnahme
- 4. Oktober 2018OFOF 426/11Wann wird die Raumbedarfsanalyse zur Zentgrafenschule (Seckbach) fertiggestellt?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 29. Oktober 2018Sie sind hierVV 1040Wann wird die Raumbedarfsanalyse zur Zentgrafenschule (Seckbach) fertiggestellt?Anfrage
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 99 WochenSTST 147Wann wird die Raumbedarfsanalyse zur Zentgrafenschule (Seckbach) fertiggestellt?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen