Gethsemane-Gelände
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Marschnerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 02.02.2026.
- Mieterhöhungen in der Weberstraße02.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kinderbetreuungsplätze im Nordend09.09.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße03.12.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Marschnerstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1028 entstanden aus Vorlage: OF 568/3 vom 25.10.2018
Betreff: Gethsemane-Gelände Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Ist dem Magistrat etwas über einen eventuell anstehenden Verkauf des zwischen Marschnerstraße und Gethsemanekirche gelegenen Geländes bekannt?
- Würde der Magistrat in diesem Fall auf die Durchführung einer Konzeptvergabe dringen, um an dieser zentralen Stelle im Nordend im Sinne einer Gemeinwohlorientierung die Schaffung von dringend benötigten preiswerten Wohnungen bzw. von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnraum zu ermöglichen?
- Würde für den Erhalt der Kita gesorgt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Oktober 2018Sie sind hierVV 1028Gethsemane-GeländeAnfrage
- 25. Oktober 2018OFOF 568/3Gethsemane-GeländeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2019Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 588Gethsemane-GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen