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Anfrage an den Magistrat bezüglich der Siedlung Im Füldchen

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Auskunftsersuchen vom 13.05.2014, V 1019 entstanden aus Vorlage: OF 385/7 vom 31.03.2014

Betreff: Anfrage an den Magistrat bezüglich der Siedlung Im Füldchen Laut Aussage des ehemaligen Geschäftsführers der Wohnheim GmbH, Herr Westphal, sollte im Sommer 2014 in der Straße Im Füldchen mit der Sanierung und dem Umbau der Häuser 2 bis 8 begonnen werden. Voraussetzung hierfür war der Leerstand dieser Liegenschaften. Der Magistrat wird deshalb um Information bezüglich des aktuellen Sachstandes gebeten: - Wie viele Mieter sind zwischenzeitlich umgezogen? - Wie viele davon haben innerhalb der Siedlung eine Interimswohnung erhalten, da sie nach Umbau und Sanierung weiterhin in der Straße Im Füldchen wohnen wollen? - Wie viele sind in eine Altenwohnanlage gezogen und in w elche? - Wie viele sind in andere Stadtteile gezogen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. März 2014OFOF 385/7Anfrage an den Magistrat bezüglich der Siedlung Im FüldchenOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  2. 13. Mai 2014Sie sind hier
    VV 1019Anfrage an den Magistrat bezüglich der Siedlung Im Füldchen
    Anfrage
  3. 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 810Anfrage an den Magistrat bezüglich der Siedlung Im FüldchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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