Personalplanung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Haushaltsjahr 2019 und 2020
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Auskunftsersuchen vom 17.09.2018, V 1000 entstanden aus Vorlage: OF 402/11 vom 23.08.2018
Betreff: Personalplanung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Haushaltsjahr 2019 und 2020 Vorgang: EA 46/18 OBR 11; ST 1339/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie viele Planstellen für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 neu geschaffen und/oder besetzt werden.
Begründung: Gemäß der Stellungnahme ST 1339 entstanden aus der Anregung EA 46, mehr Personal und Gerätschaften zu planen, soll dies im vereinfachten Verfahren gelöst werden. Die Ordnungs- u. Verkehrswidrigkeiten im Ortsbezirk nehmen zu. Der Ortsbeirat bittet daher um Auskunft, ob eine Erhöhung des Personals für das Haushaltsjahr 2019 und 2020 vorgesehen ist, um den Ordnungs- und Verkehrswidrigkeiten entgegen zu wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2018OFOF 276/11Haushalt 2018 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Zusätzliche Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2018EAEA 46Produktbereich: 11 Ordnung und SicherheitProduktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsEtatanregung
- 30. Juli 2018STST 1339Zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden VerkehrsStellungnahme
- 23. August 2018OFOF 402/11Personalplanung ruhender und fließender Verkehr im Haushaltsjahr 2019 und 2020Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. September 2018Sie sind hierVV 1000Personalplanung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Haushaltsjahr 2019 und 2020Anfrage
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 62 WochenSTST 563Personalplanung zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs im Haushaltsjahr 2019 und 2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen