Mietzuschuss für die Kinder- und Jugendeinrichtung "Break 14"
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kinder- und Jugendeinrichtung "Break 14", um die erhöhten Mietkosten zu decken. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die angegebene Erhöhung nicht den tatsächlichen Kosten entspricht, die 16.800 € betragen. Eine Entscheidung über die Zuwendung muss im Jugendhilfeausschuss getroffen werden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Deckung der erhöhten Mietkosten zur Fortführung des Angebotes der o.g. Einrichtung, weist jedoch darauf hin, dass der Betrag der Erhöhung, die vom Ortsbeirat genannt wurde, nicht mit der tatsächlichen notwendigen Erhöhung übereinstimmt. Die vorliegenden Unterlagen weisen einen weitaus höheren notwendigen Betrag in Höhe von 16.800 € aus. Der Magistrat weist ebenfalls darauf hin, dass eine Ausweitung der Zuwendung im Rahmen des Jugendhilfebudgets erfolgen muss und somit im Jugendhilfeausschuss zu beschließen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2021OFOF 1886/5Mietzuschuss für die Kinder- und Jugendeinrichtung „Break 14“Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Januar 2021OMOM 7187Mietzuschuss für die Kinder- und Jugendeinrichtung „Break 14“Direktanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 994Mietzuschuss für die Kinder- und Jugendeinrichtung "Break 14"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab