Maßnahmen zum Rechtsabbieger in der Hans-Thoma-Straße
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Hans-Thoma-Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Nachrüstung eines Schutzblinkers nicht möglich ist und die Planung eines neuen Kreuzungslayouts aufgrund anderer anstehender Aufgaben derzeit nicht weiterverfolgt wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die Schaltung der Signalanlage wurde bereits im Sommer 2017 dahin gehend geändert, dass zu Fuß Gehende die Hans-Thoma-Straße in einem Zug queren können. Eine sogenannte "bedingt verträgliche Schaltung" der zu Fuß Gehenden mit dem südwärts fahrenden Kraftverkehr auf der Schweizer Straße wird ohne die Installation eines Schutzblinkers abgelehnt. Zwingender Grund für den Schutzblinker ist die große Entfernung des potentiellen Konfliktpunktes zwischen zu Fuß Gehenden und dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr. Das Kreuzungslayout entspricht daher nicht dem in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehenen Normalfall bezüglich des Rechtsabbiegens. Wie bereits in der Stellungnahme ST 2070 vom 11.11.2019 mitgeteilt wurde, ist die Nachrüstung eines Schutzblinkers an dem Steuergerät nicht möglich. Ein Austausch des Steuergerätes ist besonders aus wirtschaftlicher Sicht mittelfristig nicht vorgesehen. Im Sinne der Anregung des Ortsbeirates wurde ein Kreuzungslayout entwickelt. Vor dem Hintergrund der anstehenden Aufgaben und der geplanten Entwicklungen in diesem Umfeld wird diese Planung derzeit aber nicht weiterverfolgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2017STST 707Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße vereinfachenStellungnahme
- 5. Februar 2018STST 168Gelbes Blinklicht für Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/SchifferstraßeStellungnahme
- 18. Januar 2019OMOM 4094Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeDirektanregung
- 11. November 2019STST 2070Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeStellungnahme
- 28. Januar 2020OFOF 1581/5Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2020OMOM 5781Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-StraßeDirektanregung
- 15. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 162 WochenSTST 990Maßnahmen zum Rechtsabbieger in der Hans-Thoma-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab